ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER FERIENWOHNUNG LÜTTJE KOJE

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung LÜTTJE KOJE ist verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.


2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.


3. Mietdauer 
Die Mietwohnung ist am Anreisetag ab 16 Uhr für Sie beziehbar. 

Das Entfernen  von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.


4. Rücktritt durch den Mieter
Eine Stornierung des Aufenthalts in der Ferienwohnung LÜTTJE KOJE ist schriftlich mitzuteilen. Eine Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt ist kostenlos möglich. Wir erstatten Ihnen den vollen Mietpreis zurück. Nach diesen 2 Wochen ist der volle Mietpreis zu entrichten und Sie erhalten keine Rückerstattung. 


5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.


6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig


7. Rauchen und Tierhaltung
Tiere sind in der Ferienwohnung nicht gestattet.

Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt.
Rauchen außerhalb der Wohnung z.B. auf der Terrasse ist erlaubt. 


8. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


9. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.


10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Flensburg zuständig.


Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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